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   BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92   

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BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92 (https://dejure.org/1992,1912)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 6 B 43.92 (https://dejure.org/1992,1912)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 6 B 43.92 (https://dejure.org/1992,1912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensmangel der Verletzung der Aufklärungspflicht - Gebot der Sachlichkeit - Bewertung einer Klausurlösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungen (Allgemeines) - Aufklärungspflicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht, Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer Verletzung der; Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer Verletzung der Aufklärungspflicht/des Sachlichkeitsgebots; Konzeptblätter, Zur möglichen Relevanz der Mitbewertung von; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 49
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Als Beleg, für die Verletzung des Gebots der Sachlichkeit (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, 187 = DVBl. 1985, 61) führt die Klägerin die Bewertung des Erstkorrektors an, in der er von einem "dilettantischen Aufbau" und von "zwei plumpen Gedankenbrüchen" gesprochen hat.

    Übrigens hängt die Bewertung der Prüfervermerke wesentlich davon ab, ob die Klausurlösung insoweit schwerwiegende Fehler aufweist, die auch eine drastische Charakterisierung rechtfertigen können, ohne daß aus dieser auf mangelnde Sachlichkeit des Prüfers geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, 187, 189).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Sie macht zum einen die Verfahrensfehler der Verletzung der Aufklärungspflicht, § 86 Abs. 1 VwGO, sowie der Hinweispflicht, § 86 Abs. 3 VwGO, und zum anderen eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache insbesondere im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - DVBl. 1991, 801 = NJW 1991, 2005) geltend.
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Gleichwohl ist die Revision deswegen hier nicht zuzulassen, weil das Berufungsurteil - auch wenn seine Annahme eines Beurteilungsspielraums in diesem Zusammenhang fragwürdig erscheint - jedenfalls im Ergebnis richtig ist (entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO; vgl. dazu Beschluß vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 13 und vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Gleichwohl ist die Revision deswegen hier nicht zuzulassen, weil das Berufungsurteil - auch wenn seine Annahme eines Beurteilungsspielraums in diesem Zusammenhang fragwürdig erscheint - jedenfalls im Ergebnis richtig ist (entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO; vgl. dazu Beschluß vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 13 und vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 CB 80.84

    Prüfling - Berufung auf Übertragungsfehler - Markierung auf dem Antwortbogen -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Im Gegenteil vermögen bloße Konzept- und Gliederungsblätter diesen Zweck in aller Regel nicht zu erfüllen, weil sie - wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat - typischerweise nur vorläufige Überlegungen wiedergeben, die der Prüfling angestellt hat, bevor er sich zu konkreten und endgültigen Abwägungen, Ergebnissen und Begründungen entschieden hat, die ihren Niederschlag in der eigentlichen Klausurlösung gefunden haben (vgl. dazu Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 CB 80.84 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 215 = NVwZ 1986, 1017 = DVBl. 1986, 50).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92
    Bei diesem Vortrag verkennt die Klägerin jedoch, daß dann kein Aufklärungsmangel vorliegt, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf das Ergebnis der unterlassenen Beweisaufnahme für die von ihm zu treffende Entscheidung nicht ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im

    Dazu ist die Beschwerde gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegungspflichtig (vgl. nur Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 297 = DVBl 1993, 49 f.; stRspr); sie macht indes dazu keine Ausführungen.
  • BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bei rechtswidriger

    Sie scheitert jedenfalls daran, dass die Kläger nicht - wie geboten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - DVBl 1993, 49) - aufzeigen, weshalb die von ihnen für notwendig gehaltene Auswertung der in der Beschwerdebegründung genannten Akten und die Anhörung von Zeugen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, auf die es insoweit ankommt (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - NVwZ-RR 1996, 369), zu einem Ergebnis hätten führen können, das für sie günstiger ist.
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Das kann auch aus § 144 Abs. 4 VwGO geschlossen werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BVerwG, B.v. 22.7.1992 - 6 B 43/92 - DVBl 1993, 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 14 A 5273/05

    In der Multiple-Choice-Prüfung zählen nur die Antworten auf dem Antwortbeleg

    BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 6 B 43.92 -, DVBl. 1993, 49 (50); VGH BW, Urteil vom 8.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70 (71 f.); Sächs. OVG, Beschluss vom 11.9.2001 - 4 BS 156/01 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.11.2001 - 1 S 355/01 -, juris; siehe auch Niehues, a.a.O. Rdnr. 537.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

    Die von den Klägern als rechtlich besonders schwierig und grundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfene Frage, ob die Gemeinden bei der ihnen übertragenen Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in einer Selbstverwaltungsangelegenheit handeln und deshalb der Beklagte nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO für den Erlass des Widerspruchsbescheides vom 21.6.1996 zuständig war, ist für den Ausgang des Rechtsstreits nicht erheblich (zu dem Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit bei den Zulassungsgründen nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 6 B 43.92 -, DVBl 1993, 49; OVG NRW, Beschluss vom 14.4.1997 - 11 B 484/97 - NVwZ 1997, 1004).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2009 - 12 A 3311/07
    vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 29. August 1984 - 9 B 11247.82 -, NJW 1985, 757 f.; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 6 B 43.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 297; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 124 Rn. 217.
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

    Das kann auch aus § 144 Abs. 4 VwGO geschlossen werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BVerwG, B.v. 13.6.1977 - IV B 13.77 - BVerwGE 54, 99; B. v. 22.7.1992 - 6 B 43/92 - DVBl 1993, 49/50).
  • VG Düsseldorf, 01.03.2002 - 15 K 6647/99

    Nichtbestehen einer im zweiten Versuch abgelegten Zweiten Juristischen

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 6 B 43.92, DVBl. 1993, 49, 50; Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rdz. 373.
  • BVerwG, 12.12.1997 - 10 B 6.97

    Rechtsmittel

    Der Kläger hat jedenfalls nicht dargelegt, daß der gerügte Verfahrensfehler auf der Grundlage des von ihm vorgetragenen Sachverhalts im Ergebnis sich zu seinen Lasten ausgewirkt haben könnte, sein Rechtsschutzbegehren also ohne den gerügten Verfahrensfehler hätte Erfolg haben können(Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - <DVBl 1993, 49>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2009 - 12 A 3312/07
    vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 29. August 1984 - 9 B 11247.82 -, NJW 1985, 757 f.; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 6 B 43.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 297; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 124 Rn. 217.
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 7 ZB 14.2146

    Einstufung einer Professur; künstlerisch-praktisch; wissenschaftlich

  • VG Weimar, 10.01.2013 - 2 K 66/12

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen; Voraussetzung für

  • VG Düsseldorf, 22.01.2003 - 15 K 5121/00

    Anspruch auf Neubewertung der Aufsichtsarbeiten i.R. des Nichtbestehens der

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